Voraussetzungen
Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht durch die finanzielle Förderung zwar mehr Menschen als bisher, sich beruflich weiterzubilden. Es gibt aber dennoch ein paar Bedingungen: Der letzte Berufsabschluss muss mindestens 4 Jahre her sein. Ausnahme: Wenn dein Unternehmen weniger als 250 Mitarbeiter:innen hat, du das 45. Lebensjahr vollendet hast oder schwerbehindert bist, ist eine Förderung möglich, auch wenn deine Ausbildung noch keine vier Jahre zurückliegt. Die Weiterbildung muss über eine rein arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen, dir also zukunftsfähige Kompetenzen vermitteln. Schließlich soll sie nicht nur für zeitweilige Vorteile am aktuellen Arbeitsplatz sorgen, sondern dich auf die beruflichen Herausforderungen von morgen vorbereiten. Deine letzte über das Qualifizierungschancengesetz geförderte Weiterbildung muss mindestens 4 Jahre zurückliegen. Ausnahme: Wenn dein Unternehmen weniger als 250 Mitarbeiter:innen hat, du das 45. Lebensjahr vollendet hast oder schwerbehindert bist, ist eine erneute Förderung dennoch möglich. Die Weiterbildung sowie der Bildungsträger müssen zertifiziert sein. Es darf also keine unternehmenseigene Weiterbildungsmaßnahme sein. Sie darf aber durchaus in deinem Unternehmen durchgeführt werden. Die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 120 Stunden betragen.