Abschlussprüfung Sommerprüfung 2020
die IHK-Organisation sieht sich angesichts der momentanen Lage gezwungen, die bundeseinheitlichen schriftlichen Abschlussprüfungen Sommer 2020 in allen Ausbildungsberufen zu verschieben. Die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen ist objektiv nicht mehr möglich.
Damit leistet die IHK einen weiteren Beitrag zum gemeinsamen Aufruf der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten/-innen der Länder, den Kontakt von nicht mehr als zwei Personen zu vermeiden. Dies dient dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, um besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen zu schützen.
Die IHK-Organisation plant, die schriftlichen IHK-Ausbildungsprüfungen in der Kalenderwoche 25 durchzuführen. Am 16. und 17. Juni 2020 finden dabei die industriell-technischen, am 18. und 19. die kaufmännischen schriftlichen Abschlussprüfungen statt. Prüfungsteilnehmer, die im Frühjahr 2020 für ihre Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren, erhalten die Möglichkeit, die Prüfung im Herbst 2020 zu absolvieren. Alle betroffenen Auszubildenden und Betriebe werden über diesen Sachverhalt zeitnah schriftlich informiert.
Die IHK wird alles daransetzen, das Prüfungsverfahren (schriftliche, praktische, mündliche Prüfungen) bis Ende Juli 2020 abzuschließen.
Zwischenprüfungen Frühjahr 2020
Die verantwortlichen IHK-Gremien haben sich bundesweit darauf verständigt, die für das Frühjahr 2020 angesetzte Zwischenprüfung ersatzlos entfallen zu lassen.
Die Zwischenprüfung soll den Auszubildenden wie auch den Ausbildenden in den Betrieben zur Mitte der Berufsausbildung in erster Linie eine Rückmeldung über den Leistungsstand geben. Beide Seiten erhalten damit einen Hinweis wie beispielsweise das Lernen weiter gefördert und Ausbildungsmaßnahmen verbessert werden können. Anders als bei der Abschlussprüfung ergeben sich aus den Ergebnissen der Zwischenprüfung jedoch keine verbindlichen Folgen für das Bestehen des Berufsabschlusses. Sie fließt als Prüfungsleistung nicht in das Endergebnis der Abschlussnote ein. Daher wird seitens der IHKs auf ein nachträgliches Ablegen der Zwischenprüfung für die im Frühjahr 2020 betroffenen Prüflinge verzichtet. Die Zwischenprüfung gilt somit als abgelegt und die Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung als erfüllt. Das Aussetzen der Zwischenprüfung gilt ausschließlich für die im Frühjahr 2020 betroffenen Prüflinge.