Weiterbildung dank Agentur für Arbeit: Voraussetzungen erfüllen leicht gemacht
Sie wünschen sich eine Weiterbildung und möchten, dass die Kosten übernommen werden? In vielen Fällen ist dies möglich, auch wenn Sie noch gar nicht arbeitslos sind. Ob berufliche Qualifizierung, Umschulung oder das Nachholen eines Berufsabschlusses, zahlreiche Maßnahmen können mit dem Bildungsgutschein gefördert werden. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, damit die Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt wird.
Voraussetzung 1: Notwendigkeit der Weiterbildung
Eine der wesentlichen Voraussetzungen, damit die Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt wird, ist die Notwendigkeit der Weiterbildung. Wenn Sie auch ohne Weiterbildung gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, ist eine Förderung eher unwahrscheinlich. Die Agentur für Arbeit sowie das Jobcenter vergeben eine Förderung immer dann, wenn durch die Maßnahme Ihre Vermittlungschancen deutlich verbessert werden. Diese Voraussetzung ist nicht nur bei vielen Arbeitslosen oder Arbeitsuchenden gegeben, auch Angestellte in ungekündigter Position können gefördert werden. Die nachfolgenden Beispiele zeigen vier typische Szenarien für eine mögliche Förderung. Die Entscheidung für oder gegen eine Kostenübernahme wird immer im Einzelfall entschieden und liegt im Ermessen des Sachbearbeiters.
- Berufsabschluss nachholen
Sie haben in der Jugend leider Ihre Ausbildung nicht abgeschlossen. Nun arbeiten Sie in verschiedenen Gelegenheitsjob, die Sie nicht wirklich glücklich machen. Durch eine Umschulung oder Externenprüfung können Sie Ihren Berufsabschluss nachholen oder sich durch finanzierte Weiterbildungen als Quereinsteiger qualifizieren. - Umschulung nach Berufsunfähigkeit
Sie haben viele Jahre in der Krankenpflege gearbeitet, können aber Ihren Job aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr ausführen. Durch eine Umschulung, zum Beispiel im kaufmännischen Bereich des Gesundheitswesens, eröffnen sich Ihnen völlig neue Jobperspektiven. Somit ist die Berufsunfähigkeit nicht das Ende Ihrer Erwerbstätigkeit, sondern durch eine finanzierte Umschulung vom Arbeitsamt erst der Anfang eines ganz neuen Lebensabschnitts. - Wiedereinstieg nach beruflicher Pause
Sie haben nach Ihrem Studium und einigen erfolgreichen Arbeitsjahren drei Jahre Elternzeit. Nun möchten Sie wieder in Ihrem erlernten Beruf arbeiten. Leider ist Ihre Branche extrem schnelllebig und so haben Sie bereits jetzt den Anschluss verloren. Damit Sie dort weitermachen können, wo Sie vor der Pause aufgehört haben, benötigen Sie zusätzliche Qualifikationen. Eine bezahlte Weiterbildung ist Ihre Chance auf einen erfolgreichen Wiedereinstieg. - Zusatzqualifizierung zur Sicherung des Arbeitsplatzes
Sie arbeiten bereits seit vielen Jahren im Vertriebsinnendienst eines großen Unternehmens. Durch Umstrukturierungsmaßnahmen aufgrund eines Führungswechsels ist Ihr Arbeitsplatz in Gefahr. Die neue Geschäftsleitung stellt Anforderungen an Ihre Position, die Sie nicht erfüllen können (z. B. ein SAP-Zertifikat). Die Kosten der Maßnahme können von Ihnen nicht gestemmt werden und Ihr Arbeitgeber möchte diese nicht übernehmen. Auch in diesen Fällen kann die Weiterbildung vom Arbeitsamt, zum Beispiel im Rahmen des Qualifizierungschancengesetz, finanziert werden.
Alle diese Beispiele haben eins gemeinsam: Ohne eine finanzierte Maßnahme stehen die Chancen auf eine dauerhafte Beschäftigung schlecht. Daher werden die Kosten in solchen Fällen meistens übernommen. Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Vergabe des Bildungsgutscheins eine sogenannte "Kann-Leistung" ist. Sie haben daher keinen rechtlichen Anspruch auf einen Gutschein.
Voraussetzung 2: Persönliches Beratungsgespräch
Die zweite Voraussetzung für eine erfolgreiche Förderung Ihrer Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein ist ein persönliches Gespräch mit Ihrem jeweiligen Berater. Auch wenn der Antrag auf einen Bildungsgutschein im Anschluss schriftlich gestellt werden muss, ist das persönliche Beratungsgespräch zwingend vorgeschrieben. Ohne Beratungsgespräch gibt es keine geförderte Weiterbildung.
Im Zuge des Beratungsgesprächs wird Ihr Weiterbildungsbedarf ermittelt. Da die Entscheidung für oder gegen eine Förderung im Ermessen des Sachbearbeiters liegt, ist es sinnvoll, sich auf dieses Gespräch gründlich vorzubereiten.
Folgende Unterlagen sollten Sie zum Gespräch unbedingt mitbringen:
- Belege für die Relevanz der Weiterbildung (z. B. Stellenangebote)
- Nachweis über erfolglose Bewerbungen/Bewerbungsbemühungen
- Informationen zur gewünschten Weiterbildung
- Angaben zum favorisierten Bildungsträger (z. B. SAN-Akademie)
- Bei Angestellten: Informationen über die Notwendigkeit der Weiterbildung
Voraussetzung 3: Zertifizierte und passende Maßnahme
Die letzte wichtige Voraussetzung, damit die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Weiterbildung finanziert, ist die Auswahl der passenden Maßnahme. Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahmen müssen strengen Richtlinien entsprechen und von einer fachkundigen Stelle nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sein.
Alle Weiterbildungsmaßnahmen bei der SAN-Akademie sind nach AZAV-zertifiziert und als fachkundige Stelle zugelassen. Darüber hinaus gibt es spezielle Maßnahmen, die zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem Recht der Arbeitsförderung zugelassen sind und mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gefördert werden.
WICHTIG: Inhaltliche Vorgaben des Bildungsgutscheins beachten!
Neben der Zertifizierung von Bildungsträger und Maßnahme müssen Sie darauf achten, dass die Maßnahme den Vorgaben des Bildungsgutscheins entspricht. Dieser gibt den Inhalt sowie das Ziel der Weiterbildung vor. Darüber hinaus kann eine zeitliche und regionale Beschränkung enthalten sein. Nur wenn die Weiterbildung diesen Vorgaben entspricht, werden die Kosten übernommen. In der Regel prüft zunächst der Bildungsträger die Vorgaben und trägt auf dem Bildungsgutschein Beginn und Dauer der Weiterbildung sowie die Maßnahme-Nummer ein. Anhand dieser Angaben kann die Agentur für Arbeit abschließend prüfen, ob alles passt.